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An das Bundesministerium der Justiz Bundesministerin Brigitte Zypries Mohrenstr. 37 10117 Berlin Sehr geehrte Frau Bundesministerin, die Lobby für Menschenrechte e.V. ist eine Menschenrechtsorganisation, die sich auf den Problembereich der sexualisierten Gewalt spezialisiert hat. Wir möchten zu Ihrer Aussage in Sachen Besitz von Kinder"pornographie" Stellung beziehen. Zitat: "Wenn man eine Mindeststrafe auswirft, dann wird das Delikt ein Verbrechen. Und man kann nie sagen, dass der Besitz von bestimmten Bildern ein Verbrechen ist. Denn normalerweise sagen wir unserem Land, das was man zum Eigengebrauch hat, das ist nicht so strafwürdig, wenn es überhaupt strafwürdig ist, wie das, was man dealt, was man weitergibt. Das ist ein Phänomen, das kennen wir bei Rauschgift, wo es eine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes gibt zum Eigenverbrauch und das kennen wir auch in anderen Bereichen." Grundsätzliches: So etwas wie "Kinderpornographie" gibt es nicht. Es handelt sich um Kinderfolterdokumentationen in Wort und/oder Bildform. Mithin also ein Beweisstück, dass hier an einem Kind/an Kindern sexualisierte Misshandlungen - bis hin zu schwersten Folterakten - durch kriminelle Erwachsene verübt wurden. Mit dem Phänomen der "Pornographie" hat das - entgegen der landläufigen Ansicht - gar nichts zu tun. Es geht ausschließlich um die Kategorie "Gewalt". Genauer: um die perfideste Form der Gewalt, die man gegen einen Menschen ausüben kann. Eine Form, die kurz-, mittel- und langfristig erhebliche negative Auswirkungen auf die Betroffenen hat; dies auf physischer und psychischer Ebene. Durch die Informationstechnologie (IT) sind die negativen Auswirkungen für die Opfer nochmals verschärft und ausgedehnt worden. Beispielsweise beobachten wir seit nunmehr 1 1/2 Jahrzehnten das Phänomen der Re-Traumatisierung von Erwachsenen und Jugendlichen, die als Kinder für die Herstellung von Misshandlungsdokumentationen diesem speziellen Verbrechen zum Opfer fielen. Bei den meisten genügt das Wissen um die bloße Möglichkeit einer weltweiten Verbreitung "ihrer Bilder", um sie erneut in Angst- und Panikzustände mit den entsprechenden psychosomatischen Auswirkungen zu versetzen. Die seit einigen Jahren existierenden Möglichkeiten des online-Tauschs, des Verkaufs und der digitalen Neuaufbereitung der Bilder haben den Effekt weiter verstärkt. Zu der "Neuauflage" der Angst- und Panikzustände aus der Vergangenheit kam für die Betroffenen so die allgegenwärtige und ständige Demütigung hinzu. Durch Medien und andere Kanäle wissen sie ja, was auch mit älteren Fotos oder Videos technisch machbar ist. Dies ist eine unerträgliche Situation, die die stetige Gefahr von Flashbacks in sich birgt. Da Re-Traumatisierungen lebensgefährlich sein können, stehen wir somit vor einem tatsächlich erheblichen Problem. Mit anderen Worten:
Der Grund für all das ist einfach: Es geht um Geld. Um sehr viel Geld. Da es um Geld geht, ist das Problem mit "traditionellen Methoden" nicht in den Griff zu bekommen. Ein zusätzliches Problem ist die Gefährlichkeit der Täter(gruppierungen), die bis heute unterschätzt und zu wenig differenziert betrachtet werden. Spezielles: * Zu Ihrer Aussage "man kann nie sagen, dass der Besitz von bestimmten Bildern ein Verbrechen ist": Diese Aussage ist nicht korrekt. Was auch immer mit "bestimmten Bildern" gemeint sein mag: Die bildliche Dokumentation einer real stattgefundenen Misshandlung im Besitz einer Privatperson (die nicht Berufsgruppen aus dem Bereich des Journalismus, der Kriminalpolizei, der Wissenschaft o.ä. angehört) ist immer ein Indiz dafür, dass diese Person gewaltbereit ist; in der Regel bereits Gewalt ausgeübt hat, oder dies plant. Dieser psychologische Zusammenhang darf nicht ignoriert werden. * Zu Ihrer Aussage "was man zum Eigengebrauch hat, das ist nicht so strafwürdig, wenn es überhaupt strafwürdig ist": Diese Aussage ist richtig für den Fall, dass es sich um zu gebrauchenden Objekte handelt. Stellt man jedoch einen Bezug zwischen dem "Eigengebrauch" und einer Misshandlungsdokumentation (Objekt: Foto, Text, Video) her, so sind im wesentlichen drei Punkte zu erwähnen:
* Zu Ihrer Aussage "was man zum Eigengebrauch hat, das ist nicht so strafwürdig, (...) wie das, was man dealt, was man weitergibt": Diese Aussage ist für den vorliegenden Problembereich unangemessen.
* Zu Ihrer Aussage "Das ist ein Phänomen, das kennen wir bei Rauschgift (...) das kennen wir auch in anderen Bereichen": Diese Aussage ist irreführend. Die "Phänomene" sind - wie aus den oben skizzierten Ausführungen ersichtlich geworden sein dürfte - nicht vergleichbar. Man kann Rauschgift gebrauchen und missbrauchen. Aber:
Gegenwärtig wird die oben zitierte Aussage der Bundesjustizministerin geradezu gefeiert und als Argumentationsfigur benutzt. Von Täter/innen! Das ist auch logisch, denn für Pädokriminelle ist es in der Tat ein vergleichbares Phänomen. Ein Stoff - ob nun Rauschgift, Foltervideo oder reales Kind - wird nach Bedarf benutzt. Soweit zu unserer Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen! Monika Gerstendörfer, Dipl.-Psych., Geschäftsführung Helga Lübcke, Dipl.rer.pol., Vorsitzende der Lobby für Menschenrechte e.V. 3. Mai 2004 Literaturangaben/Anhang (siehe dann auf der Lobby-Webseite unter Aktuelles. In Kürze!) http://www.lobby-fuer-menschenrechte.de |