Chef der "Krummen 13" verurteilt


Der Chef der Pädophilen-Gruppe "Krumme 13", Dieter Gieseking, muss wegen Verbreitens eines Textes, der den sexuellen Missbrauch eines Kindes beschreibt, acht Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Trier bestätigte am Montag ein früheres Amtsgerichtsurteil vom März, wonach der Text kinderpornografisch ist.

Mit dem inzwischen in Hamburg lebenden ehemaligen Bundesgrenzschutzbeamten wurde ein ebenfalls bekennender 43 Jahre alter Pädophiler aus Berlin zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Die Schwelle dafür, was Pornografie ist, müsse bei Kinderpornografie besonders niedrig angesetzt werden, sagte der Richter. Es sei widersinnig, dem im Internet auf der Homepage der Pädophilengruppe veröffentlichten Text eine sexuelle Absicht abzusprechen. In dem angeblich authentischen Erlebnisbericht schildert ein 11-jähriger Junge seine ersten freiwilligen sexuellen Erfahrung mit einem 30-Jährigen.

Die sexuelle Gesinnung selbst sei nicht strafbar, betonte das Gericht. Dennoch müssten Pädophile nach ihrem Handeln bewertet werden. Zudem sei der veröffentlichte Bericht eine Verhöhnung der vielen wahren Opfer sexuellen Missbrauchs. Maßgeblich für eine Bestätigung des Urteils waren auch die einschlägigen Vorstrafen der beiden Pädophilen.

Der 48-jährige Gieseking wurde wegen der Verbreitung und des Besitzes kinderpornografischer Filme bereits in Düsseldorf, Bitburg und Luxemburg verurteilt. In Luxemburg saß er ein Jahr im Gefängnis. Der Berliner Mathematiker, der selbst Vater dreier Söhne ist, wurde wegen sexuellen Missbrauchs in Berlin zwei Mal zu Geldstrafen verurteilt. Beide bewerteten das nicht rechtskräftige Urteil als "Missbrauch des Strafrechts aus politischen Gründen und als Hetzjagd auf Pädophile". Sie kündigten Revision vor der Oberlandesgericht Koblenz an (n-tv).