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Bundesjustizminister Heiko Maas will Verjährungsfristen verlängern


Lange hat es gedauert, bis unsere Forderung nach Abschaffung der Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch nun endlich in der Politik angekommen ist. Schon 2008 hatte Schotterblume bei unserer Demonstration "Schützt unsere Kinder - JETZT" dies im Rahmen einer Petition gefordert.

Am Freitag, den 11. April 2014 legte Bundesjustizminister Heiko Maas nun einen Gesetzentwurf vor, der eine umfassende Neuregelung des Sexualstrafrechts beinhaltet.

Die strafrechtliche Verjährung für sexuellen Missbrauch beginnt auch jetzt nicht direkt mit der Tat, sondern ab dem 21. Lebensjahr des Opfers. Bei sexuellem Missbrauch beträgt die Verjährung 10 Jahre und endet somit mit dem 31. Lebensjahr des Opfers.

Sexueller Missbrauch verursacht regelmäßig schwere psychische Traumata, die oftmals aus dem Gedächtnis des Opfers verdrängt werden, da es sonst nicht überleben könnte. Diese Verdrängung löst sich meist erst ab einem Alter von 30 bis 40 Jahren auf, so dass die bisherige Regelung nicht ausreicht, um dann noch eine strafrechtliche Verfolgung der Taten einzuleiten.

Nach dem Entwurf des neuen Gesetzes soll die Verjährung nun ab dem 30. Lebensjahr einsetzen, also im Falle von sexuellem Missbrauch mit dem 40. Lebensjahr des Opfers enden.

Damit wird unsere Forderung nach einer gänzlichen Abschaffung der Verjährungsfrist zwar nicht ganz erfüllt, aber für die meisten Betroffenen wäre eine strafrechtliche Verfolgung der Täter nun möglich.

Daher begrüßen wir den Gesetzentwurf ausdrücklich.

Zivilrechtlich bleibt es bei einer Verjährungsfrist von 30 Jahren. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Täter können also 30 Jahre lang gerichtlich geltend gemacht werden.

Zudem soll künftig die Herstellung, Weitergabe und Verbreitung von Nacktbildern - insbesondere von Kindern - künftig strafbar sein. Damit werden auch sog. "Posing-Bilder" erfasst, gegen die wir schon seit Jahren versuchen vorzugehen.

Dies ist Teil der Forderungen unserer Petition aus dem Jahr 2002, die wir im Rahmen einer Demonstration direkt vor dem Bundestag persönlich abgaben und die von 50000 Menschen unterschrieben war.

Bisher ist es nur ein Gesetzentwurf, aber wir hoffen, dass dieser unverändert in geltendes Recht umgesetzt wird.