Es geht mir sehr schlecht.
Gestern wurde mein ehemaliger Psychotherapeut im zweiten Verfahren, wegen sexuellen Missbrauchs in der Psychotherapie, zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hat nun die Möglichkeit innerhalb von einer Woche wieder vor dem BGH in Revision zu gehen. Er sieht sich als Opfer der Justiz und rechtfertigt den Missbrauch mit Liebe. Das Bielefelder Westfalen Blatt und die Neue Westfälische haben ausführlich über den Fall berichtet.
Und er bekam mildernde Umstände, weil er beim Geschlechtsverkehr auf der Behandlungsliege seines Therapieraums ein Kondom benutzt hatte. Einzig der orale Geschlechtsverkehr, während einer therapeutischen Watsusitzung, in dem Betheler Schwimmbad wurde als schwerwiegend eingestuft, weil dieser sehr erniedrigend gewesen sei. Besonderes Gewicht bekam dabei die erfolgte Ejakulation und die Dauer des Übergriffs unter Ausnutzung eines Behandlungs- und Betreuungsverhältnisses.
Das dreijährige Berufsverbot für Frauen wurde aufgehoben und die Haftstrafe wurde von 4 Jahren auf 2,5 gesenkt. Die Aufhebung wurde damit begründet, dass der Angeklagte sich bewusst sei, welche weiteren Folgen eine erneute Straftat für ihn bedeuten würde.
Zusätzlich wurde es mit dem finanziellen, sozialen und beruflichen Schaden der für ihn entstanden sei begründet. Die gesamte Verteidigung baute darauf auf, dass er ein armes Opfer sei (er sieht sich selber so und demonstriete dies durch sein Verhalten im Prozess), weil er zudem auch noch unterhaltspflichtig für 3 Kinder sei, einen an Demenz erkrankten Vater und eine kranke Frau zu versorgen hätte und seit dem Bekanntwerden der Tat sozial isoliert sei, weil sich Kollegen von ihm distanziert hätten. Und man müsse auch bedenken, dass er als Sexualstraftäter erschwerte Haftbedingungen zu erwarten hätte.
Bei seinen letzten Worten an die Hauptgeschädigte (die Eine die sich getraut hat es stellvetretend für die Vielen die es wahrscheinlich gegeben hat zur Anzeige zu bringen) meinte er,während sie weinend den Gerichtsaal verliess, dass er sie zutiefst geliebt hätte und dass man sich bei der Psychotherapeutenkammer zusammensetzen könnte, um über alles zu reden. Dies war ein letzter kläglicher Versuch seine ruhende Approbation und seine finanzielle Existenz zu retten.
Sein Verteidiger erwähnte, dass er aus finanziellen Gründen nach seinem 65. Lebensjahr wieder als Psychotherapeut tätig werden würde. Dies sei erforderlich, weil er für die Finanzierung des Gerichtsverfahrens seine Altersvorsorgung auflösen musste.
Ich hoffe, dass das BGH das Urteil des Bielefelder Landgerichts nicht wieder mit der Begründung kippt, dass er bisher unbescholten gewesen sei und dass er jetzt endlich rechtskräftig verurteilt wird, damit zumindest ein wenig Gerechtigkeit wiederhergestellt wird.
Denn nur dass es bisher keine Anzeigen gegeben hat und er vor dem Gesetz nicht auffällig geworden ist, heisst nicht, dass es nicht wahrscheinlich ist, dass er sich schon im Vorfeld an traumatisierte Patientinnen, die sich hilfesuchend an ihn gewandt haben vergriffen haben könnte.
In dem Verfahren sagte noch zwei weitere Patientinnen über übergriffiges Verhalten des Therapeuten aus. Die Schilderungen beziehen sich insgesamt auf den Zeitraum von 2005-2009 und er praktizierte bis 2011.
Wie hoch ist die Zahl derer die aus Angst und Scham schweigen, oder es noch verdrängen müssen, weil ein Eingständnis ihre psychische Stabilität gefährden würde?
Allein schon aus diesem Grund sollte der mittlerweile 60 jährige Bielefelder Psychotherapeut, dessen Kassenzulassung zurückgegeben wurde und der Biodynamische Massagen anbietet und aus Herford stammt seine Haftstrafe antreten müssen, damit bei seiner fehlenden Reue und Einsicht weitere Patientinnen vor ihm geschützt werden.
Der am 18.11.11 vor dem Bielefelder Landgericht zur zweieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilte Bielefelder Psychotherapeut lebt seit dem Verkauf seiner Praxis, die sich in der Bielefelder Innenstadt befand, von einer 50% Stelle in der Erwachsenenweiterbildung von 1032 Euro.
Sowohl der Richter, als auch der Staatsanwalt erwähnten, dass er nicht in den wirtschaftlichen Ruin getrieben worden sei, sondern dass dieser eine Folge, der von ihm begannenden Straftat sei.
Er hat die Verantwortung seiner Tat zu tragen und ist nicht das Opfer, sondern der Täter und als dieser soll auch bei einer weiteren Revision vor dem BGH die rechtskräftige Verurteilung zur Haftstrafe nicht aufgehoben werden.
Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung bei gleichzeitiger Wiederaufnahme der therapeutischen Praxis, obwohl er sich noch in Hannover in eigener psychotherapeutischer Behandlung befindet, würde mein Vertrauen in die Justiz erschüttern und wäre unter den gegeben Umständen nicht zu rechtfertigen.
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