| Meine Nachfrage bezüglich des Ergebnisses der Begutachtung gebar folgenden Bastard : + die Untersuchungsergebnisse wurden an die Ärztekammer weitergeleitet+ ich bekomme die Ergebnisse der Begutachtung meiner Person und meines Geisteszustandes nicht zu sehen, es sei denn, mein Hausarzt beantragt das und die Ärztekammer erklärt ihre Unbedenklichkeit. Mein Hausarzt sagt dazu, daß die Wahrscheinlichkeit mit der er das Gutachten zu sehen bekommt, gegen Null geht. Mein psydoc ist der Mann, dem ich vertraue, die zwangsweise Erbringung des Gutachtens geschah durch Menschen, die ich nicht kannte, denen ich nicht vertraue. Bearbeitet wird meine zukünftige Heilung durch Bürokratiemaschinen, die ich nicht mal zu Gesicht bekam, in einem Prozeß, der nicht offengelegt wird, innerhalb von Entscheidungskriterien die der Öffentlichkeit ( und damit auch mir) verborgen werden. Festgelegt ist das im Sozialgesetzbuch (ist das jetzt witzig oder bereits zynisch?!). Und zwar zum Schutz des Patienten, denn in dem Gutachten könnten Dinge stehen, die mich in unbedachte Reaktionen hineintreiben könnten. Ich muß also vor meinem innersten Selbst, vor mir geschützt werden. Wieder stelle ich fest, das ich für unmündig in meiner eigenen Sache erklärt worden bin. Wie gefährlich bin ich, wie häßlich muß meine Fratze sein, daß mir verwehrt wird, in einem Spiegel mich zusehen? Die nette und unfähige Ärztin hielt mich für harmlos genug, das ich arbeiten gehen könne, während ich mich einer Therapie unterziehe. Dem entgegen wird mir im Vorfeld bereits die Fähigkeit, Verantwortung für mein Tun übernehmen zu können, von einer Ärztekammer voller seniler Greise abgesprochen. Das macht mich BRÜLLEND vor Wut. Vielleicht sollte ich einen Teil meiner "Gewalterfahrung in der Kindheit" an diese grenzdebilen Verwaltungsegomanen weitergeben. Den Gürtel aus meiner Hose ziehen und sie in die Kindheit zurückversetzen.*****einen gruß an 1977 |