Bei mir fing es an, als ich etwa 9 J. alt war, endete, als ich ca. 18 - 19 J. war. Ich weiss es nicht mehr genau das Ende. Es können Monate oder Tage gewesen sein. Ich hatte dann einen Filmriss bis ich etwa 50 wurde. Viele nennen es Verdrängung, aber ich wollte nicht mehr von der ganzen Geschichte eingeholt werden. Für mich war es vorbei, dass ich dem entronnen bin. Vor etwa 4 J. sagte die Tochter, dass "er" es genauso mit ihr gemacht hätte, d.h. vom etwa 6 oder 7. Lj. an. bis zum 14 oder 15. Lj. Dieses alte Drecksau. Wenn ich mich daran erinnert hätte, hätte ich meine Kinder damals nie am Wochenende dort hin gebracht. Ich fühle mich schuldig. Tochter, inzwischen 30 J. leidet sehr darunter. Es wurde auch damals ein Strafverfahren eingeleitet gegen den Täter. Dieser war zu dem Zeitpunkt schon etwa 80 Jahre, querschnittgelähmt, konnte kaum sprechen. Verfahren wurde dann eingestellt aufgrund des Gesundheitszustandes. Vorher: Verhöre bei der Polizei von mir. Später Einstellung Verfahren. Da bei der Anzeige auch das Formblatt des Versorgungsamts beigefügt wurde nach OEG (Opferentschädigungsgesetz) wurde automatisch auch das Versorgungsamt informiert und ab dem Zeitpunkt der Strafanzeige (1997) erfolgte eine Aufnahme dort. Dann kam die Akte später an das Versorgungsamt und - obwohl von der Tochter noch Tagebuchaufzeichnungen, Originale ab etwa 1980 vorhanden waren und diese auch vorgelegt wurden - zweifelte dieses Amt an dieser Aussage, obwohl alles schon für eine Gerichtsprozeß vorbereitet war. Ich sagte unter Eides Statt aus, dass auch ich Opfer gewesen sei, eine Tochter reiste aus dem außereuropäischen Ausland extra an, um ihre Aussage zu machen und erst dann wurde vom Versorgungsamt (vorher amtsärztliche Untersuchung, Arztberichte über Krankenhausaufenthalte durch mehrfache Suizidversuche, Therapien usw) festgestellt, dass sie Anspruch nach dem OEG hat. Dies wurde dann im Jahre 2001 mitgeteilt. Es folgte eine Grundrente (Grad der Behinderung 80) und dann musste noch nachgewiesen werden, wie der berufliche Werdegang durch diese Tat beeinflusst wurde. Das hieß, gesamten Lebenslauf, alle Arbeitszeugnisse usw. Es war damals im Jahre 2000 der Studienabbruch usw. Hieraus erfolgte die Anrechnung des Berufsschadenausgleichs. Ein sehr kompliziertes Verfahren und wiederum nach 1/2 Jahr waren endlich alle Berechnungen beendet. Daraus folgte dann die "Endabrechnung", - Grad der Behinderung beruflich 90, - Grad der körperlichen Behinderung 80 für die nächsten 12 Jahre mit Behindertenausweis. Also ich wollte damit sagen, dass der Amtsschimmel voll zuschlägt. Aber wenn die Hürde mit dem Versorgungsamt erst mal überwunden ist, sind erst einmal die finanziellen Dinge und die Lebensgrundlage gesichert. Ich weiß, bei vielen ist es nicht so und sie werden nicht als "Überlebende" anerkannt.
Jetzt heißt es, was draus zu machen. Die Lebensgrundlage ist da und jetzt musst du dich sputen, wenn du gerade mal 28 Jahre bist, gesund zu werden und das bis zum 40.Lebensjahr, (Ausweis auf 12 Jahre), beruflich was zu machen, soweit belastbar zu werden, dass du damm it 40 Jahren, wenn alles mit dem Versorgungsamt vorüber ist, nicht da stehst, die geben Dir einen geringen GdB und du fällst in die Sozialhilfe. Das nur zum Rechtlichen Aspekt.
Der Gesundheitliche: festgestellte Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis, Paranoia. Die letzten 2 1/2 Jahre mindestens 6 Aufenthalte in der Psychiatrie. Vollgepumpt mit Psychopharmaka, Kurzzeitgedächtnis lässt nach, ab und zu Drogen und Alkohol, Borderline-Struktur. Inzwischen unter rechtlicher Betreuung (Betreuerin), wie Entmündigung, Führerschein weg, Studium weg, Freunde weg. Wie kommt sie da wieder heraus?
Danke fürs Lesen.
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